IHR Fachanwalt für Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht gelten meistens kurze Fristen. Bei uns bekommen Sie schnell einen Termin – wir melden uns am selben Tag telefonisch zurück. Zögern Sie nicht, uns anzusprechen: Das Erstgespräch ist kostenlos und unverbindlich.
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht verhandel ich täglich arbeitsrechtliche Themen mit Arbeitgebern und vor dem Arbeitsgericht. Meine langjährigen Praxiserfahrung mit den entsprechenden Tipps und Tricks gebe ich gerne an Sie weiter.
Onno Demme
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Arbeitsrecht
- Schnelles Erstgespräch
- Persönliche Betreuung
- Über 20 Jahre Erfahrung
Kündigung erhalten?
Kündigung / Abmahnung
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung des Erhalts des Arbeitsplatzes & auf Weiterbeschäftigung!
Bei einer Beendigung unterstützen wir Sie u.a.
- bei der maximalen Abfindung
- Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
- Einhaltung der Kündigungsfristen
- Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitsamt
Arbeitsvertrag und Zeugnis
Bei der Arbeitsaufnahme werden durch den Arbeitsvertrag die ersten Weichen für das Arbeitsverhältnis gestellt!
Wir achten darauf, dass Sie nicht mit Vertragstrafen und Rückzahlungsklausen benachteiligt werden. Versetzungsklauseln, Urlaubsregelungen, Verpflichtungen zu Überstunden etc. gehören ebenfalls zu unseren täglichen Aufgaben.
Bei Arbeitszeugnissen helfen wir Ihnen bei Durchsetzung der bestmöglichen Bewertungen.
Gehalt und Urlaub
Stehen Ihnen noch Gehaltszahlungen, Überstunden oder Zuschläge zu? Ist Ihr Urlaubsanspruch vollständig gewährt worden? Gerne werden bei Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen Klauseln verwendet, die die Ansprüche ausschließen!
Wir helfen Ihnen, alle Ihnen zustehenden Ansprüche zu berechnen und durchzusetzen!
Betriebsübergang
Betriebs-übergang
Liegt der Kündigung ein Betriebsübergang zu Grunde, z.B. gibt es einen neuen Firmeninhaber? Wurde die Firma verkauft oder von einem Dritten übernommen?
Wir prüfen einen Betriebsübergang und die damit verbunde Weiterbeschäftigung bei dem neuen Inhaber!
Vertragsstrafe / Rückzahlung von Fortbildungskosten
Macht der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe geltend oder fordert er die Rückzahlung von Fortbildungskosten?
Die Durchsetzung solcher Zahlungen unterliegen engen und komplizierten Voraussetzungen. Wir prüfen, ob die Ansprüche berechtigt sind und helfen Ihnen bei der Abwehr der Forderungen.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Gegen eine Kündigung kann man sich nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens wehren! Ansonsten ist die Kündigung rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.
Gehaltsansprüche unterliegen oftmals Ausschlussfristen. Dies bedeutet, dass die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist eingefordert werden müssen, ansonsten verfallen sie.
Kündigung / Abmahnung
Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung des Erhalts des Arbeitsplatzes & auf Weiterbeschäftigung!
Bei einer Beendigung unterstützen wir Sie u.a.
- bei der maximalen Abfindung
- Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung
- Einhaltung der Kündigungsfristen
- Vermeidung einer Sperrzeit beim Arbeitsamt
Arbeitsvertrag und Zeugnis
Bei der Arbeitsaufnahme werden durch den Arbeitsvertrag die ersten Weichen für das Arbeitsverhältnis gestellt!
Wir achten darauf, dass Sie nicht mit Vertragstrafen und Rückzahlungsklausen benachteiligt werden. Versetzungsklauseln, Urlaubsregelungen, Verpflichtungen zu Überstunden etc. gehören ebenfalls zu unseren täglichen Aufgaben.
Bei Arbeitszeugnissen helfen wir Ihnen bei Durchsetzung der bestmöglichen Bewertungen.
Gehalt und Urlaub
Stehen Ihnen noch Gehaltszahlungen, Überstunden oder Zuschläge zu? Ist Ihr Urlaubsanspruch vollständig gewährt worden? Gerne werden bei Kündigungen oder Aufhebungsvereinbarungen Klauseln verwendet, die die Ansprüche ausschließen!
Wir helfen Ihnen alle Ihnen zustehenden Ansprüche zu berechnen und durchzusetzen!
Betriebsübergang
Betriebs-übergang
Liegt der Kündigung ein Betriebsübergang zu Grunde, z.B. gibt es einen neuen Firmeninhaber? Wurde die Firma verkauft oder von einem Dritten übernommen?
Wir prüfen einen Betriebsübergang und die damit verbunden Weiterbeschäftigung bei dem neuen Inhaber!
Vertragsstrafe / Rückzahlung von Fortbildungskosten
Macht der Arbeitgeber eine Vertragsstrafe geltend oder fordert er die Rückzahlung von Fortbildungskosten?
Die Durchsetzung solcher Zahlungen unterliegen engen und komplizierten Voraussetzungen. Wir prüfen ob die Ansprüche berechtigt sind und helfen Ihnen bei der Abwehr der Forderungen.
Jetzt Kontakt aufnehmen!
Gegen eine Kündigung kann man sich nur innerhalb von 3 Wochen ab Zugang des Kündigungsschreibens währen! Ansonsten ist die Kündigung rechtskräftig und kann nicht mehr angegriffen werden.
Gehaltsansprüche unterliegen oftmals Ausschlussfristen. Dies bedeutet, dass die Ansprüche innerhalb einer bestimmten Frist eingefordert werden müssen, ansonsten verfallen sie.
So werden Sie Mandant:IN
01
Kostenloses Erstgepräch
02
Zusendung relevanter Dokumente
03
Lösungsfindung
& Vertretung
Ausgewählte Mandate
Mandate in der letzten Zeit:
- diverse Kündigungsschutzverfahren vor den Arbeitsgerichten bundesweit
- Durchsetzung von vereinbarten Prämien von Arbeitnehmern und Geschäftsführern jeweilig im 6-stelligen Bereich, u.a. bei unterlassenen Zielvereinbarungen
- Abwehr von Vertragsstrafen bei Eigenkündigung des Arbeitnehmers; bei dem Vorwurf der Verletzung von Verschwiegenheitspflichten
- Abwehr von Rückzahlungen bei Fortbildungsvereinbarungen wegen Eigenkündigung oder Abbruch der Fortbildung
- gerichtliche Durchsetzung von Gehaltszahlungen, Überstunden und Urlaubsabgeltung
- Beratung von Betriebsräten bei Abschluss von Betriebsvereinbarungen zu M365, EDV Rahmenbetriebsvereinbarungen, DSGVO, Arbeitszeiten, Dienstplanerstellung
- Beratung und Vertretung von Betriebsräten bei Abschluss von Interesseausgleichs- und Sozialplanverhandlungen
- Schließung eines Betriebs aus der Halbleitertechnik
- Teilschließung eines Alten- und Pflegeheims
- Teilbetriebsverlagerung nach Niedersachsen
- Vertretung mehrere Betriebsräte in Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht zur Einhaltung von Dienstplänen, Durchsetzung von Mitbestimmungsrechten bei Einführung von neuer Software, bei Verstößen gegen die Beteiligungsrechte bei personellen Maßnahmen
Kundenstimme
Häufige Fragen im Überblick
Unter welchen Bedingungen kann gekündigt werden?
Eine Kündigung muss schriftlich (d. h. eigenhändig unterschrieben durch den Kündigungsberechtigten) unter Einhaltung der Kündigungsfrist erfolgen.
Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, benötigt der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund. Das Gesetz unterscheidet zwischen drei Kündigungsgründen: betriebsbedingte, verhaltensbedingte und personenbedingte Gründe.
Ob die Kündigung gerechtfertigt ist, ist gerichtlich mit einer Kündigungsschutzklage überprüfbar.
Was ist ein Aufhebungsvertrag?
Ein Arbeitsverhältnis kann auch ohne Kündigung im gegenseitigen Einvernehmen des Arbeitgebers und Arbeitnehmer beendet werden. Eine solche Vereinbarung nennt man Aufhebungsvertrag. Neben der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden hier oftmals auch die Bedingungen für die Beendigung, wie zum Beispiel Abfindungsregelung, Urlaubsabgeltung, Freistellung von der Arbeit, etc. abschließend geregelt.
Bekomme ich eine Sperrzeit vom Arbeitsamt?
Eine Sperrzeit (kein Bezug von Arbeitslosengeld bis hin zu von drei Monaten) erhalten in der Regel Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit selbstverschuldet haben. Selbstverschuldet ist die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn der Arbeitnehmer selbst – ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes – gekündigt, ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet oder aber durch sein Verhalten die Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber provoziert hat.
Kann das Arbeitsamt Leistungen auf Arbeitslosengeld kürzen?
Ja, wenn zum Beispiel der Arbeitnehmer sich nicht rechtzeitig nach Erhalt eine Kündigung (innerhalb von drei Tagen ab Zugang der Kündigung) arbeitslos meldet oder seine Mitwirkungspflichten verletzt.
Habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis?
Ja, der Anspruch ist gesetzlich in § 630 BGB geregelt. Der Arbeitgeber hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein Arbeitszeugnis auszustellen. Das Zeugnis muss dabei der Wahrheitspflicht entsprechen und darf dem weiteren beruflichen Werdegang des Arbeitnehmers nicht entgegenstehen.
Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?
Einen Anspruch auf Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist gesetzlich nicht geregelt. Dennoch werden oftmals Abfindungen von Arbeitgebern zur Vermeidung des Prozesskostenrisikos für die Beendigung der Arbeitsverhältnisse an Arbeitnehmer gezahlt. Es kommt daher auf das Verhandlungsgeschick der Arbeitnehmervertreter an.
Wie verhalte ich mich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?
Eine Abmahnung stellt eine Vorstufe zur Kündigung dar. Grundsätzlich kann der Arbeitgeber verhaltensbedingt kündigen, wenn eine einschlägige rechtswirksame Abmahnung im Vorfeld erteilt worden ist. Mit der Abmahnung soll erreicht werden, dass sich zukünftig der Arbeitnehmer vertragsgerecht verhält. Die Abmahnung besteht daher aus zwei Teilen, der sogenannten Hinweis- und Warnfunktion. Nur wenn beide Funktionen ordnungsgemäß erfüllt sind, ist eine Abmahnung rechtswirksam. Es ist daher aus Arbeitnehmersicht wichtig, die Rechtslage zu kennen und um rechtzeitig reagieren zu können.
Der Arbeitnehmer kann unter anderem eine Gegendarstellung verfassen, die der Arbeitgeber zur Personalakte nehmen muss oder gegen eine rechtswidrige Abmahnung klagen.
Anwälte
Derzeit besteht unser Team aus fünf Anwälten mit unterschiedlichen Ausrichtungen. Dadurch können wir für Sie in den verschiedensten Bereichen tätig sein. Und in der Zusammenarbeit als Team können wir Probleme lösen, die über den Tätigkeitsbereich des Einzelnen hinausgehen.