Schwerpunkt Bau- und Architektenrecht

Wir verfügen über jahrzehnte lange Erfahrung im Bau- und Architektenrecht. Wir beraten und vertreten unsere Mandanten in allen Fragen des Baurechts, insbesondere bei:

  • Gestaltung und Verhandlung von Bauträgerverträgen,
  • Gestaltung und Verhandlung von VOB-Verträgen,
  • Werkvertragsrecht, 
  • Gewährleistungsansprüchen und der
  • Durchsetzung von Honorar- und Werklohnansprüchen


Unsere rechtliche Betreuung Ihres Bauvorhabens erstreckt sich von der Planung über die Auftragsvergabe und Bauausführung bis hin zur Verwertung.

Wir vertreten sowohl Bauherren wie auch Bauunternehmen. Durch unsere langjährigen Erfahrungen in der Baubranche ist es uns möglich, Konflikte zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmern kompetent und schnell zu lösen, wobei wir stets um eine außergerichtliche Lösung bemüht sind.

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Stefan Kieback

Rechtsanwalt
Fachanwalt Bau- und Architektenrecht

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